Aufruf der Aurelia Stiftung:
Im Jahr 2016 hat die Aurelia Stiftung die Verunreinigung von Honig durch Glyphosat aufgedeckt. Bis zu zweihundertfach wurde der Grenzwert für Honig überschritten und der Honig damit unverkäuflich!
EU Kommission und Landwirtschaftsminister Schmidt sind aber nicht bereit Bienen und Honig durch ein grundsätzliches Verbot der Anwendung des Giftes in blühenden Kulturen zu schützen. Die EU Kommission lehnt Konsequenzen für die Agrarproduktion ab, sie schreibt der Aurelia Stiftung: „… vielmehr obliegt es dem Imker, sich relevante Informationen über Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln zu beschaffen, bevor er seine Bienenstände in landwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Flächen platziert.“
Diese wirklichkeitsfremde Position nehmen wir Imker nicht hin. Unsere erfahrenen Anwälte haben festgestellt, dass die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung rechtswidrig ist. Bitte unterstützt uns bei der Klage am Europäischen Gerichtshof auf Rücknahme der Verlängerung.